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Hygiene beim Transport von Lebensmitteln
Foto: © LVDESIGN - stock.adobe.com

 

Lebensmitteltransporter müssen sauber und instandgehalten werden, damit die zu transportierenden Lebensmittel vor Kontaminationen geschützt sind. Beim Transport leichtverderblicher Lebensmittel darf zudem die Kühl- oder Tiefkühlkette nicht unterbrochen werden. Bei der mitgeführten Ware muss deren Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. Werden Lebensmittel wie Milch als Massengut befördert, müssen die Transportbehälter als ausschliessliches Beförderungsmittel für Lebensmittel angeschrieben sein.

Im Sommer 2021 haben die Lebensmittelkontrolleure des ALT insgesamt 42 Lebensmitteltransporter an der Strasse kontrolliert, zwölf davon aus anderen Kantonen. Es wurden sowohl Gross- wie auch lokale Kleintransporteure unter die Lupe genommen, teils zusammen mit der Verkehrspolizei. Schwerpunktmässig wurde der Zustand der Fahrzeuge, die Einhaltung der Hygienevorgaben, die Transporttemperatur sowie die Rückverfolgbarkeit der mitgeführten Lebensmittel kontrolliert. Zusätzlich wurden unter dem Jahr auch Transporter, insbesondere Milchtransportfahrzeuge, bezüglich der Beschriftung der Transportbehälter kontrolliert («nur für Lebensmittel»).

Die Transporteure hielten sich mehrheitlich an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Teils mussten die Milchtransporteure auf die fehlende Beschriftung der Transportbehälter aufmerksam gemacht werden. Erfreulicherweise gab es keine gravierenden Mängel und es mussten keine Beanstandungen ausgesprochen werden.

Nicht zuletzt sei die gute Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei erwähnt, ohne deren Mithilfe eine derartige Inspektionskampagne kaum möglich gewesen wäre.