Hygieneproben aus Gaststätten
Im
Jahr 2016 wurden wieder gezielt Hygieneproben aus Gaststätten amtlich erhoben
und im Mikrobiologielabor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und
Tiergesundheit untersucht. Die Beanstandungsquote lag mit 27.5 % in etwa auf dem
Vorjahresniveau.
Die Beprobung erfolgte während des ganzen Jahres und betraf
sowohl Halbfertig- als auch Fertigprodukte aus insgesamt 308 Gastroküchen. Pro Küche wurden in der Regel zwischen drei und
sechs Speisen erhoben. Zeitnahe Nachbeprobungen erfolgten, wenn mehr als die
Hälfte der Proben zu bemängeln war. So gesellten sich zu den 987
Erstbeprobungen nochmals 113 Nachbeprobungen dazu. Insgesamt wurden somit 1‘100
Proben gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Hygieneverordnung hinsichtlich
des Gehaltes an hygienerelevanten Keimen mikrobiologisch untersucht. 302 Proben
mussten beanstandet werden (27.5 %, Vorjahr: 25.2 %). Die Liste der bemängelten
Speisen wird angeführt von Teigwaren (39.2 %), gefolgt von geschlagenem Rahm
(32.4 %), Gemüse (31.5 %) und Reis (30.0 %). Am wenigsten Beanstandungen entfielen
auf Desserts (17.9 %) und Salate (13.3 %). Erfreulich: Die speziell von Frühstücksbuffets
erhobenen Speisen wiesen eine Beanstandungsquote von nur 10.6 % auf. Dies mag
damit zusammenhängen, dass mit solchen Speisen sensibler umgegangen wird.
Typische Küchenmängel liegen indessen in der Vernachlässigung der persönlichen
Hygiene, der Überlagerung der Speisen und der Aufbewahrung bei zu hohen
Temperaturen. Bei den Verantwortlichen wurde eine verbesserte Selbstkontrolle
eingefordert.