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Im Jahr 2016 wurden wieder gezielt Hygieneproben aus Gaststätten amtlich erhoben und im Mikrobiologielabor des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit untersucht. Die Beanstandungsquote lag mit 27.5 % in etwa auf dem Vorjahresniveau.

Die Beprobung erfolgte während des ganzen Jahres und betraf sowohl Halbfertig- als auch Fertigprodukte aus insgesamt 308 Gastroküchen.  Pro Küche wurden in der Regel zwischen drei und sechs Speisen erhoben. Zeitnahe Nachbeprobungen erfolgten, wenn mehr als die Hälfte der Proben zu bemängeln war. So gesellten sich zu den 987 Erstbeprobungen nochmals 113 Nachbeprobungen dazu. Insgesamt wurden somit 1‘100 Proben gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Hygieneverordnung hinsichtlich des Gehaltes an hygienerelevanten Keimen mikrobiologisch untersucht. 302 Proben mussten beanstandet werden (27.5 %, Vorjahr: 25.2 %). Die Liste der bemängelten Speisen wird angeführt von Teigwaren (39.2 %), gefolgt von geschlagenem Rahm (32.4 %), Gemüse (31.5 %) und Reis (30.0 %). Am wenigsten Beanstandungen entfielen auf Desserts (17.9 %) und Salate (13.3 %). Erfreulich: Die speziell von Frühstücksbuffets erhobenen Speisen wiesen eine Beanstandungsquote von nur 10.6 % auf. Dies mag damit zusammenhängen, dass mit solchen Speisen sensibler umgegangen wird. Typische Küchenmängel liegen indessen in der Vernachlässigung der persönlichen Hygiene, der Überlagerung der Speisen und der Aufbewahrung bei zu hohen Temperaturen. Bei den Verantwortlichen wurde eine verbesserte Selbstkontrolle eingefordert.

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