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Nachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass betroffene Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Dies, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass Wildvögel das Virus verbreiten. Eine entsprechende Verordnung des BLV tritt per 27. Mai in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2023.

Medienmitteilung Vogelgrippe Massnahmen bis Ende Juli 2023