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Koffeinhaltige Getränke
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Werden koffeinhaltige Getränke in grösseren Mengen konsumiert, kann es zu einer Reihe von Nebenwirkungen kommen. Dazu gehören unter anderem Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Der Konsum von Erzeugnissen mit einem erhöhten Koffeingehalt wird für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen. Im Lebensmittelrecht gibt es spezielle Vorschriften zur Kennzeichnung und zum Gehalt derartiger Getränke.

Insgesamt 24 Produkte wurden im Jahr 2017 im Labor des ALT untersucht. Die Produkte stammten ausschliesslich von industriellen Betrieben, teils von ausländischen Herstellern. Untersucht wurden Energy Drinks und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Auch als koffeinfrei deklarierte Produkte wurden in die Untersuchungskampagne eingebunden. Überprüft wurde, ob der analysierte Koffeingehalt mit dem deklarierten übereinstimmt, die Mengenbeschränkungen eingehalten werden und die Produkte korrekt deklariert sind, auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Warnhinweise.

Lediglich eine von 24 Proben musste aufgrund mangelhafter Kennzeichnung beanstandet werden. Auffallend ist, dass koffeinhaltige Milchmischgetränke mitunter deutlich höhere Koffeingehalte aufweisen als Energy Drinks. Tragen derartige Produkte in der Sachbezeichnung die Bezeichnungen Tee oder Kaffee, entfällt allerdings die Pflicht zur Angabe der Warnhinweise und des Koffeingehalts.

Die Resultate zeigen, dass sich die meisten Hersteller an die geltenden Vorschriften halten. Auch die deklarierten Koffeingehalte stimmen in der Regel mit den analysierten überein. Allerdings ist beim Konsum von Getränken, bei denen der Begriff Kaffee oder Tee in der Sachbezeichnung vorkommt, Vorsicht geboten. Kinder, schwangere oder stillende Frauen sowie andere empfindliche Personen sollten derartige Getränke nur in begrenzten Mengen konsumieren.