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Das Speisenangebot von Frühstücksbuffets ist oft reichhaltig. Den Gästen werden unter anderem auch leichtverderbliche Lebensmittel angeboten, die besonders geschützt werden müssen.

Im Rahmen einer kantonalen Inspektionskampagne wurden im Jahr 2016 schwerpunktmässig Frühstücksbuffets kontrolliert. Besonderes Augenmerk wurde auf die Infrastruktur, die Einhaltung der Kühlkette sowie auf den ausreichenden Hygieneschutz der Lebensmittel gelegt. Inspektionsbegleitend wurden Proben erhoben und im Labor mikrobiologisch untersucht.

Insgesamt wurden 22 Gastronomiebetriebe kontrolliert, wobei sechs Beanstandungen ausgesprochen werden mussten. Bei vier Betrieben war der Umgang mit dem Frühstücksbuffet im Selbstkontrollkonzept nicht ausreichend geregelt. Bei je einem Betrieb waren die Produkte nicht ausreichend deklariert bzw. ungenügend vor Kontaminationen geschützt. Bei zwei Betrieben wurden erhöhte Produkttemperaturen gemessen, allerdings wurde aufgrund der kurzen Verweilzeit der offen dargebotenen Produkte auf eine Beanstandung verzichtet.

Sieben von 66 erhobenen Lebenmittelproben (Aufschnitt, Salat, Müesli etc.) waren aufgrund bakterieller Verkeimungen zu beanstanden (10 %). Zurückzuführen war dies vor allem auf die Missachtung der Kühlkette und schlecht gereinigte Aufschnittmaschinen.

Die Probenresultate gehen Hand in Hand mit den Inspektionsresultaten. Nur dort, wo der Guten Hygienepraxis gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird, kann eine einwandfreie Qualität der angebotenen Lebensmittel garantiert werden.  

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Foto: Frühstücksbuffet