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Lebensmittel aus Hanf
Foto: © rcfotostock - stock.adobe.com

 

Hanfpflanzen enthalten über 80 sogenannte Cannabinoide. Das wichtigste und am meisten untersuchte Cannabinoid ist das Tetrahydrocannabinol (THC). Es kann psychoaktive Wirkungen entfalten. Cannabidiol (CBD) ist ein weiteres Cannabinoid, das in der Hanfpflanze in grösseren Mengen enthalten ist. Im Gegensatz zu THC hat es keine psychoaktive Wirkung.

Grundsätzlich dürfen nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl, entfettete Hanfsamen und Kräutertee aus Blättern der Hanfpflanze waren bereits vor dem 15. Mai 1997 als Lebensmittel in Verkehr, sind somit nicht neuartig und daher nicht bewilligungspflichtig. Wer aber Lebensmittel mit Hanfextrakten oder Cannabinoiden in Verkehr bringen oder als Lebensmittelzutat verwenden möchte, muss beachten, das diese Lebensmittel als neuartige Lebensmittel gelten. Sie können nur mit einer Bewilligung des BLV oder einer Zulassung der Europäischen Kommission in Verkehr gebracht werden. Bisher wurde diesbezüglich noch keine Bewilligung erteilt. Auch der Hinweis, dass ein Lebensmittel CBD enthält, ist derzeit lebensmittelrechtlich nicht möglich. Für THC gelten im Übrigen die Höchstwerte, wie sie für diverse Lebensmittel in der Kontaminantenverordnung hinterlegt sind. Für CBD gibt es keine Höchstwerte.

Im Sommer 2021 wurden 14 hanfhaltige Lebensmittel wie Hanföl, -spaghetti, -brot, -tee und -samen im Chemielabor des ALT hinsichtlich THC- und CBD-Gehalt analysiert. Zudem wurde die Deklaration der Produkte überprüft, insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Heilanpreisungen.

Ein Erzeugnis war aufgrund fehlerhafter Auflistung der Zutaten zu beanstanden. Ein weiteres Lebensmittel wurde als Bergprodukt angepriesen, obwohl es nicht gemäss Berg- und Alpverordnung zertifiziert war. Die THC-Gehalte waren durchwegs in Ordnung. Somit mussten nur zwei von 14 Produkten beanstandet werden. Doch der Schein trügt - insbesondere der Onlinehandel lässt vermuten, dass diverse Produkte mit Hanfextrakten oder Cannabinoiden illegal vertrieben werden. Hier wird ein nächster Untersuchungsschwerpunkt liegen müssen.