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In der Region Prättigau/Davos wurde Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) bei einer Kuh nachgewiesen. Die betroffenen verdächtigen Rindviehhaltungen wurden sofort gesperrt. IBR ist bei Tieren unheilbar, für Menschen aber ungefährlich.

Gemäss Tierseuchengesetz ist IBR eine auszurottende Tierseuche, die mit Hilfe von einem aufwändigen Programm bekämpft und überwacht wird. Im Zusammenhang von Untersuchungen von einem Rinderabort wurde im Dezember 2020 bei einem Rind im Kanton Graubünden ein Verdacht auf IBR festgestellt. Dieses wurde geschlachtet und der betroffene Betrieb gesperrt. Weitere Analysen im Referenzlabor sind im Gange.

Um die mögliche Ausbreitung der Krankheit zu bestimmen, wird zurzeit abgeklärt, mit welchen Tieren das betroffene Tier Kontakt hatte. Alle Betriebe mit Tieren, die Kontakt mit dem betroffenen Tier hatten, werden vorbeugend gesperrt.

Durch den regen Viehhandel in der Schweiz kann sich eine Tierseuche sehr schnell verbreiten. Um eine Ausbreitung präzis abzuklären und eine weitere Ausdehnung einzudämmen, braucht es eine lückenlose Überwachung des Tierverkehrs und entsprechende labordiagnostische Abklärungen. Dabei arbeiten die kantonalen Behörden, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und das nationale Referenzlabor der Vetsuisse-Fakultät Zürich eng zusammen und informieren über die laufende Entwicklung.

Die Schweiz ist seit 1993 frei von IBR

Die IBR trat erstmals 1977 massiv in der Schweiz auf und wurde mit einschneidenden Massnahmen bekämpft. Ab 1983 lief ein Ausrottungsprogramm, das schliesslich nach zehn Jahren und mit enormen Kosten von 135 Millionen Franken zur Ausrottung der Krankheit in der Schweiz führte. Damit diese Anstrengungen nicht umsonst waren, setzen Bund und Kantone alles daran, den Status „Frei von IBR“ zu behalten.

IBR ist nicht heilbar. Ist ein Tier infiziert, kann sich der Erreger, ein Herpes-Virus, über längere Zeit ohne Symptome im Nervensystem der Tiere verstecken. Die Krankheit kann jederzeit, zum Beispiel bei Stress, wieder ausbrechen. Dabei werden jeweils Viren ausgeschieden, die andere Tiere anstecken können. Deshalb müssen alle infizierten Tiere getötet werden. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Sie befällt vor allem Rinder.

Weitere Informationen zur Krankheit:
Webseite des BLV und media@blv.admin.ch

Auskunftsperson:
Giochen Bearth, Kantonstierarzt, Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Tel. +41 81 257 24 11, E-Mail Giochen.Bearth@alt.gr.ch

 

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Data: 23.12.2020