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Nur die Deklaration trübt untersuchte Fruchtsäfte
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In einer im Herbst 2019 durchgeführten Untersuchungskampagne überprüfte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit diverse Fruchtsäfte hinsichtlich ihres Gehaltes an Gärungsalkohol und Kontaminanten wie Schwermetallen und Schimmelpilzgiften. Zu Letzteren gehören Patulin und Ochratoxin A (OTA), die sich auf faulendem Obst bilden können und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Nebst der chemischen Analyse stand auch die Kontrolle der generellen und spezifisch vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente an.  

In den Kantonen Graubünden und Glarus wurden in elf regionalen Mostereien insgesamt 13 vorverpackte Fruchtsäfte und ein Fruchtsirup amtlich erhoben und im ALT analysiert. Erfreulicherweise musste keines der 14 Erzeugnisse betreffend OTA oder Patulin beanstandet werden. Nur in wenigen Produkten konnten geringe Mengen dieser Stoffe nachgewiesen werden, aber weit unterhalb der gesetzlichen Höchstwerte. Ebenfalls bewegten sich die Mengen an Blei, Cadmium und Quecksilber in einem unauffälligen Bereich. Und auch der Gehalt an Gärungsalkohol, welcher in alkoholfreien Getränken 0.5 Volumenprozent nicht überschreiten darf, bewegte sich stets im Spurenbereich. Somit waren alle Erzeugnisse als «clean» zu bewerten.

Zu Beanstandungen kam es jedoch, weil bei fast 80 % aller Produkte die Lebensmittelkennzeichnung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Hauptsächlich mussten eine ungenügende Sachbezeichnung, unvollständige Herstelleradresse, ungenaue Kennzeichnung der Haltbarkeit oder ein fehlender Hinweis betreffend Pasteurisation bemängelt werden. Die Inverkehrbringer und Hersteller dieser wohlschmeckenden Getränke wurden aufgefordert, die Deklarationsmängel innert nützlicher Frist zu beheben.