Im
Sommer 2019 wurden im Rahmen einer koordinierten Ostschweizer
Untersuchungskampagne 64 Honig- und 37 Honigwachsproben im Kantonalen Labor Zürich
auf Pestizidrückstände untersucht. An der Kampagne beteiligten sich Graubünden
und Glarus mit 21 Proben.
Alle Wachsproben wiesen zahlreiche Rückstände von Wirkstoffen
auf, im Mittel rund 38. Fünfmal wurden Rückstände von Metaboliten des in der
Schweiz verbotenen Wirkstoffs Amitraz detektiert. Andere Wirkstoffe, die analog
Amitraz zur Bekämpfung der Varroa eingesetzt werden, wurden im Wachs noch häufiger
gefunden, so z. B. Coumaphos, Brompropylat und Thymol. Wegen der Wiederaufbereitung
alter Waben scheint sich die ganze Historie der Varroabekämpfung im recycelten
Wachs wiederzufinden. Da jedoch für Wachs bis auf wenige Ausnahmen
Rückstandshöchstwerte fehlen, mussten alle Befunde als konform beurteilt werden.
Bei den Honigproben war das Bild erfreulicher. Diese waren
deutlich weniger mit Pestiziden belastet. Ein Drittel der Honigproben wies
keine bestimmbaren Rückstände auf. Im Mittel wurden nur zwei Wirkstoffe pro
Honig gefunden, maximal jedoch acht. Auch wenn die Wachs- und Honigproben in
keinem direkten Zusammenhang standen, liegt aufgrund der sehr unterschiedlichen
Rückstandsbefunde die Vermutung nahe, dass nur wenig Pestizide vom Wachs in den
Honig übergehen.
Von den Honigen mussten vier
beanstandet werden, zweimal wegen Rückständen von Amitraz (in der Schweiz für
die Behandlung der Bienenvölker nicht zugelassen) und zweimal wegen Rückständen
von Nikotin (Ursache bislang unklar). Von den Bündner und Glarner Honigen
mussten fünf wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.