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Kosmetische Mittel enthalten etherische Öle, welche ihnen die gewünschte Duftnote verleihen. Einige der etherischen Öle können Riechstoffe enthalten, die schon in geringster Menge bei empfindlichen Personen Allergien auslösen können.

Aus diesem Grund genügt es nicht, allein die verwendeten etherischen Öle auf der Verpackung zu deklarieren - auch deren gesundheitlich relevante Riechstoffe müssen erwähnt werden, auch wenn sie nur in Spuren vorliegen. So müssen bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, Riechstoffe schon ab einer Konzentration von 0.001 %, bei Produkten, die ausgespült werden, ab 0.01 % explizit im Verzeichnis der Zusammensetzung des Kosmetikums aufgeführt werden. Das Wissen um die gesetzlichen Anforderungen ist aber oft ungenügend und viele kleinere Produzenten sind sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf den Konsumentenschutz zu wenig bewusst. Gegenstand amtlicher Kontrollen sind somit nicht nur industriell, sondern auch handwerklich gefertigte Kosmetika.

Im Herbst 2016 wurden in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Thurgau und dem Fürstentum Liechtenstein 28 Kosmetika amtlich erhoben und im AVSV St. Gallen hinsichtlich ihrer Riechstoffe und deren Kennzeichnung überprüft. Bei zehn Erzeugnissen wurden nicht deklarierte Riechstoffe gefunden. Es wurden Beanstandungen ausgeprochen und Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtskonformen Zustand verfügt. Die hohe Beanstandungsquote (36 %) legt eine Wiederholung der Untersuchungskampagne nahe.

 
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