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Rohmilchqualität im Offenverkauf und bei der Verarbeitung
Foto: © ALT - Milchautomat

 

Aus gesundheitlichen Gründen darf Rohmilch nur zusammen mit einem Hinweis abgeben werden, dass sie vor dem Konsum auf mindestens 70 °C erhitzt werden muss. Zur Milchverarbeitung darf nur Rohmilch von einwandfreier Qualität verwendet werden. Im Rahmen einer Untersuchungskampagne wurde die Rohmilchqualität genauer angeschaut.

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure des ALT haben im März 2023 insgesamt 26 Rohmilchproben ab Hof und Sennerei in Graubünden und Glarus erhoben. Im ALT-Labor wurde die Rohmilch bezüglich Mikrobiologie, Zusammensetzung sowie THC (Tetrahydrocannabinol) untersucht, welches bei der Verfütterung von Hanf in die Milch übergehen kann. Zudem wurde bei der Probenahme auf dem Hof überprüft, ob auf die notwendige Erhitzung der Milch vor dem Konsum hingewiesen wird.

Für Nutztiere, deren Milch dem menschlichen Konsum dient, gilt ein Verfütterungsverbot von Hanf. In keiner Milch konnte THC nachgewiesen werden. Bezüglich Mikrobiologie waren fünf Proben zu beanstanden: drei waren über die Massen mit Fäkalkeimen der Art Escherichia coli belastet, zwei wiesen eine überhöhte Gesamtkeimzahl auf; die Produzenten bzw. Verarbeiter wurden aufgefordert, geeignete Hygienemassnahmen zu ergreifen. Bei vier Proben war der Gefrierpunkt leicht erhöht, was auf eine technische Wässerung hindeutet, bei zwei Proben war der geforderte Mindestgehalt an Fett bzw. fettfreier Trockenmasse unterschritten; die Betroffenen wurden gebeten, den Ursachen nachzugehen. Lediglich zwei Proben mussten bezüglich Deklaration beanstandet werden.

Soweit untersucht, erwiesen sich 19 der 26 erhobenen Proben als einwandfrei. Dennoch haben die Analysen gezeigt, dass es sich lohnt, genauer hinzuschauen. Zum Beispiel erfordern Rohmilchautomaten eine gründliche Reinigung, damit die Milch sauber bleibt. Der Pflicht, auf die Erhitzung der Milch vor dem Konsum hinzuweisen, wird in der Regel nachgekommen. Und soweit erkennbar, halten sich die Milchproduzenten auch an das Fütterungsverbot von Hanf.