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Rückstände auf Obst und Gemüse
Foto: © Kara - stock.adobe.com

Pflanzenschutzmittel (PSM) haben eine grosse Bedeutung für die Sicherung von Ertrag und Qualität von Obst und Gemüse. Bevor ein PSM verwendet werden darf, muss es zugelassen werden.

Je nach Kultur und Produktionssystem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unterschiedlich. Auf Grund des grösseren Schädlings- und Krankheitsdruckes werden beim Obst- und Gemüsebau häufiger Pflanzenschutzmittel eingesetzt als z. B. beim Anbau von Getreide.

Höchstgehalte für Rückstände von PSM in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher Herkunft sind gesetzlich geregelt. Deren Einhaltung wurde im Laufe des Jahres 2019 durch die Untersuchung an 69 Obst- und Gemüseerzeugnissen, welche in Graubünden und Glarus in zumeist Supermärkten erhoben wurden, überprüft. Die Aufarbeitung der Proben erfolgte im ALT, die Analyse im Kantonalen Labor Zürich. So mussten denn vier Proben (Maracuja, Mango, Kartoffeln, Spinat) wegen Höchstwertüberschreitung je eines PSM-Wirkstoffes beanstandet werden.

Im Gemüseanbau wird auch das Begasungsmittel Methylbromid zur Bodenentseuchung verwendet. Als Rückstand dieser Behandlung verbleibt Bromid im Boden, welches von Pflanzen genauso gut aufgenommen wird wie Nitrat aus der Düngung. Gemüse wie Kopfsalat, Nüsslisalat und Spinat nehmen besonders viel Nitrat auf, welches der Pflanze dem Aufbau von Eiweiss dient. Für diese Umwandlung braucht es jedoch Licht, weshalb Gemüse während der lichtärmeren Wintermonate bzw. bei Gewächshaus- oder Tunnelanbau höhere Nitratkonzentrationen aufweist. Von den 28 im ALT analysierten Gemüseproben mussten drei wegen zu hoher Nitratwerte und eine Probe wegen einer überhöhten Bromidkonzentration beanstandet werden.

Die Inverkehrbringer der beanstandeten Erzeugnisse wurden aufgefordert, ihre Kontrollpläne zu optimieren.