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Schönung von Gewürzen und Gewürzpasten
Foto: © Ekaterina Pokrovsky - stock.adobe.com

Je intensiver die Farbe des Gewürzes, desto eher meint man, den Geschmack schon auf der Zunge zu haben. Doch oft wird in betrügerischer Absicht mit künstlichen Farbstoffen nachgeholfen.

Immer wieder ist von gefährlichen, zum Teil krebserregenden Farbstoffen wie Sudan I-IV zu hören, welche Gewürzmischungen und -pasten zur Schönung beigegeben werden. Skrupellose Produzenten foutieren sich aus Gewinnsucht um die Gesundheit ihrer Kundschaft. Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) erscheinen regelmässig entsprechende Fälle, die zu Warenrückrufen in ganz Europa führen. Für Zusatzstoffe gilt in der Europäischen Union und der Schweiz ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - nur die in der Positivliste aufgeführten Farbstoffe dürfen unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden. Viele synthetische Farbstoffe wie Sudan I-IV sind als Lebensmittelzusatzstoffe nicht zugelassen. Die Azofarbstoffe Sudan I-IV können nach oraler Aufnahme im Körper in Amine aufgespalten werden. Einige Amine, die bei der Azospaltung dieser Sudan-Farbstoffe entstehen können, sind als krebserzeugend eingestuft.

Mitte 2018 wurden durch die amtliche Lebensmittelkontrolle vornehmlich Currypulver und -pasten sowie Paprikapulver erhoben, davon zwei Proben im Kanton Glarus und zwölf im Kanton Graubünden. Im Chemielabor des ALT wurden die Produkte qualitativ auf das Vorhandensein von 14 verschiedenen, nicht zugelassenen Farbstoffen untersucht. Erfreulicherweise konnten diesmal in keinem der 14 erhobenen Erzeugnisse unerlaubte Farbstoffe nachgewiesen werden. Aufgrund ihres Gefährdungspotentials und ihres Vorkommens in Importware, insbesondere aus dem asiatischen Raum, werden Nachkontrollen allerdings notwendig bleiben.