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Spirituosen tief ins Glas geschaut
Foto: © nortivision - stock.adobe.com

Wenn auch geschmacklich einwandfrei, entsprechen die im Handel anzutreffenden Spirituosen nicht immer den lebensmittelrechtlichen Anforderungen, die die Getränkeverordnung an die verschiedenen umschriebenen Spirituosenkategorien wie Obstbrand, Enzian und Eierlikör stellt.

Mal ehrlich, wer kennt den Unterschied zwischen einem Eierlikör und einem Likör mit Eizusatz? Des Rätsels Lösung findet man in der Getränkeverordnung des Bundes. Eierlikör muss neben Zucker einen Alkoholgehalt von 14 % vol sowie mindestens 140 g Eigelb pro Liter enthalten, ein Likör mit Eizusatz aber nur 70 g pro Liter. Häufig werden Liköre im Privathaushalt hergestellt und auf Weihnachtsmärkten, Bazaren oder via Internet vermarktet. Den Anforderungen an die Zusammensetzung und Deklaration wird leider oft zu wenig Beachtung geschenkt.

Im Herbst 2020 wurden 14 überwiegend in den Kantonen Graubünden und Glarus produzierte Spirituosen amtlich erhoben und im Labor des ALT untersucht. Hinsichtlich des untersuchten Fuselalkohols Methanol und des bei Steinobstbränden analysierten Hydrogencyanids wurden die Höchstwerte der eidgenössischen Kontaminantenverordnung von allen Proben eingehalten. Wegen mangelhafter Deklaration mussten aber sechs Beanstandungen ausgesprochen werden, oft aufgrund der Tatsache, dass der deklarierte Alkoholgehalt mit dem analysierten nicht übereinstimmte. Zudem erfüllten zwei Eierliköre nicht den gesetzlich geforderten Mindesteigelbgehalt, und auf einem Obstbrand wurde auf der Zutatenliste ein Zusatz von Aromen ausgelobt, obwohl deren Verwendung in Obstbränden nicht erlaubt ist. 

Die Untersuchungskampagne hat gezeigt, dass die Selbstkontrolle häufig vernachlässigt wird. Aufgrund der unbefriedigenden Situation werden die Spirituosenhersteller im Fokus der amtlichen Kontrolle bleiben.