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In der Schweiz gelten Straussenvögel als WIldtiere. Gemäss der eidgenössishcen Tierschutzverorfnung vom 23. April 2008 bedarf die Haltung von Straussenvögeln, unabhängig davon, ob die Laufvögel privat oder gewerbsmässig gehalten werden, eine Haltebewilligung. Im SInne von gewerbsmässigen Straussenhaltungen gelten Betriebe, in denen die Tiere zur Eier- bzw. Fleischgewinnung oder für ähnliche Zwecke gewerbsmässig gehalten und genutzt werden. 

PDF-Datei: Straussenhaltung in der Schweiz