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Sudanfarbstoffe in roten Gewürzen und Pasten
Foto: © Kalle Kolodziej - stock.adobe.com

 

Sudanfarbstoffe sind rot-orange, stabile künstliche Farbstoffe aus der chemischen Gruppe der Azofarbstoffe, welche natürlicherweise nicht in Lebensmitteln vorkommen, jedoch illegal zum Färben derselben verwendet werden.

Sudanfarbstoffe, insbesondere Sudan I, kennt man eigentlich als Färbemittel von Heizöl, Schuhcremes und Kugelschreiberpasten. Zum Färben von Lebensmitteln sind Sudanfarbstoffe aber nicht zugelassen und daher verboten.

Im Jahr 2003 wurde erstmals festgestellt, dass Gewürze, die von Natur aus Farben im gelben, orangen und roten Spektrum zeigen (z. B. Paprikapulver, Kurkuma und Curry), mit Sudanfarbstoffen gefärbt wurden. Mit Sudanfarbstoffen lässt sich die natürliche Farbe von Gewürzen intensivieren, das langsame Verblassen der nicht lichtstabilen natürlichen Farbe der Gewürze überdecken und somit eine bessere Qualität vortäuschen. Gegen Sudanfarbstoffe gibt es aber auch erhebliche gesundheitliche Bedenken, weswegen das ALT zuletzt vor fünf Jahren 14 rote Gewürze und Pasten auf das Vorkommen dieser Farbstoffe untersucht hat. Allerdings hatten die Untersuchungen keine Nachweise ergeben. Aufgrund ihres Gefährdungspotentials wurden Nachkontrollen angekündigt.

Die nun im Januar 2023 beprobten 17 Erzeugnisse wie Chili- und Paprikapulver, Sambal Oelek und Harissa wurden hinsichtlich 13 diverser illegaler Sudan- und Azofarbstoffe im ALT untersucht, wiederholt ohne Nachweis derselben. Dieses erfreuliche Resultat kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 vier Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) bezüglich Sudanfarbstoffen eingegangen sind.