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Was zu wissen ist über die TVD-Registrierung von Schafen und Ziegen

Baldige Umstellung für Schaf- und Ziegenhaltende: Sie werden ab nächstem Jahr alle Bewegungen ihrer Tiere der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden müssen. Hinzu kommen neu für alle Tiere zwei Ohrmarken. Bei Schafen muss zwingend eine davon elektronisch sein. Die letzten Monate vor der TVD-Pflicht stehen im Zeichen einer breiten Information und einer reibungslosen Startphase.

Weitere Informationen: Fachmedienmitteilung und Tierverkehrskontrolle