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Trinkwasserqualität öffentlicher Versorgungen
(Foto: © Eisenhans - Fotolia.com)

Jedes Jahr werden in Graubünden von Amtes wegen Trinkwasserproben im gesamten Kantonsgebiet erhoben und im Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Qualität untersucht.

Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht, was die hygienische Unbedenklichkeit abgegebenen Trinkwassers anbelangt, bei den Wasserversorgern. Amtliche Stichproben dienen dazu, zu überprüfen, ob dieser Sorgfaltspflicht gebührend nachgekommen wird.

Im Jahr 2017 wurden 285 Trinkwasserproben im ganzen Kanton entnommen, und zwar vorwiegend an Dorfbrunnen, was mehrere Vorteile bietet: Das Wasser befindet sich im Stetslauf, es wird also repräsentatives, frisches Gemeindewasser beprobt, so wie es an die Haushalte abgeliefert wird. Zudem sind Dorfbrunnen für die amtlichen Kontrolleure jederzeit uneingeschränkt zugänglich.

Im Frühjahr, zur Zeit der Schneeschmelze, wenn die Quellen  „anspringen“, wurden 63 Proben erhoben, von denen nur eine Probe (1.6 %) den Anforderungen der Trink-, Dusch- und Badewasserverordnung betreffend die mikrobiologische Qualität nicht entsprach.

Im Herbst, zur Zeit des Viehabtriebs, wurden 222 Proben erhoben, von denen zehn zu beanstanden waren (4.5 %).

Somit mussten elf von 285 Proben (3.9 %) beanstandet werden, bei denen jeweils nur eine marginale Verunreinigung mit Fäkalkeimen festzustellen war. Damit liegt das erfreuliche Resultat im Bereich der Vorjahre.