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Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben
Foto: © nagaets - stock.adobe.com

 

Tätowierfarben können aus vielen Einzelsubstanzen bestehen, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit zum Zwecke der Tätowierung nicht hinreichend belegt ist. Denn Farbmittel (Pigmente), Schwermetalle und in der Trägerflüssigkeit vorhandenen Konservierungs- und Verdickungsmittel können allergische Reaktionen auslösen. Auch die Anwesenheit von zum Teil krebserregenden Stoffen stellt ein nicht geringes Gesundheitsrisiko dar.

Tätowier- und Permanent-Make-up-(PMU-)Farben gehören gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht zu den Gebrauchsgegenständen und dürfen deshalb bei bestimmungsgemässem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen nicht gefährden. Weiter haben Tätowier- und PMU-Farben den Anforderungen der Humankontaktverordnungzu entsprechen.

Die in den Kantonen SG, SH, ZH, TG, GR, GL und dem FL im Herbst 2021 amtlich erhobenen Tätowier- (29) und PMU-Farben (5) wurden im Kantonalen Labor SG auf Nitrosamine, primäre aromatische Amine und Konservierungsmittel eingehend untersucht. Ebenfalls wurde geprüft, ob die gesetzlichen Höchstwerte für Schwermetalle eingehalten werden und ob ein Warnhinweis betreffend Nickel angegeben ist, sofern Spuren davon in der Tinte vorkommen. Von den untersuchten Proben waren denn auch 10 (29 %) aufgrund von Höchstwertüberschreitungen oder verbotener Inhaltsstoffe zu beanstanden. Bei 18 Proben (53 %) war der Warnhinweis für Nickel nicht deklariert. Es wurden die zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten notwendigen Massnahmen angeordnet.