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Im Rahmen des Überwachungsprogrammes bei Rinderaborten wurde im Dezember 2020 bei einer Kuh im Kanton Graubünden IBR festgestellt. Diese wurde geschlachtet und der betroffene Betrieb gesperrt. Zur weiteren Abklärung wurden Proben der betroffenen Kuh und von allen Tieren, die mit ihr Kontakt hatten, untersucht.

Gestützt auf die umfangreichen Laboruntersuchungen und nach Ausschluss anderer möglicher Eintragsquellen wie über importierte Tiere handelt es sich bei dieser Kuh um einen sogenannten "singleton reactor" (Einzeltierreagent). Solche Fälle sind auch in Europa bekannt. Daraus schliessen wir, dass keine Einschleppung von IBR stattgefunden hat. Alle Sperren konnten unterdessen aufgehoben werden; es gelten also keine weiteren Einschränkungen für Tierverkehr und Sömmerung.

Ein tatsächlicher Ausbruch und die Ausbreitung von IBR wäre mit bedeutenden Tierverlusten und grossen wirtschaftlichen Folgen verbunden.

Das rasche Einschreiten des Veterinärdienstes ist gerade deshalb wichtig. Nur durch rasche Massnahmen und umfangreiche Abklärungen kann verhindert werden, dass sich ein allfälliger Fall von IBR weiter ausbreitet und grosse Kosten und Tierverluste verursacht.

Weitere Informationen www.blv.admin.ch