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Das ALT verlängert das Verbot privater Schalenwildfütterungen (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) im Grenzgebiet zu Österreich. Dieses Verbot wurde als vorbeugende Massnahme gegen die Gefahr einer Einschleppung von Tuberkulose durch Wild aus dem Vorarlberg in die heimischen Wild- und Nutzviehbestände erlassen. Bisher wurde in Graubünden noch kein Fall von Tuberkulose festgestellt.

- Verlängerung Fütterungsverbot Amtsverfügung 2018-2021
- Amtsverfügung Fütterungsverbot 2016-2018
- Karte Fütterungsverbot
Merkblatt für Landwirte
Stop-Wildtierfütterung
- Publikation Bündner Bauer