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In einer privaten Ziergeflügelhaltung im Kanton Zürich wurde bei einem Graureiher und einem Pfau das hochpathogene Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen.

Auch das Nutzgeflügel kann von dieser hochansteckenden Tierseuche betroffen sein. Mit hoher Priorität muss ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden verhindert werden.

Das BLV hat in Absprache mit den Kantonen entschieden, dass ab dem 25. November 2022 bis zum 15. Februar 2023 die gesamte Schweiz als Kontrollgebiet gilt. Es gelten somit schweizweit die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie Schwimm- und Laufvögeln. Die Massnahmen gelten auch für Hobbyhaltungen und betreffen insbesondere den Auslauf, die Auslaufflächen und das Management der Futter- und Tränkestellen, aber auch Biosicherheitsmassnahmen und Meldepflicht der Tierhalter und Tierärzte.

Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza vom 24. November 2022 regelt in Artikel 7 – 12 die Massnahmen im Kontrollgebiet abschliessend.

Diese Verordnung und weitere Informationen sind auf der Homepage des BLV zu finden.