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Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) Tierseuchen - Tierseuchen (gr.ch) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Vogelgrippe beim Tier (admin.ch) zu finden.

Medienmitteilung BLV