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Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Somit werden die einschneidenden Massnahmen in der Geflügelhaltung gesamtschweizerisch aufrechterhalten. Die Mindestanforderungen nach der Tierschutzverordnung müssen trotz Einschränkungen jederzeit gewährleistet sein.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) Tierseuchen - Tierseuchen (gr.ch) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Vogelgrippe beim Tier (admin.ch) zu finden.