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Zuchtfische aus Aquakultur
Foto: © Alexander - stock.adobe.com


Im Rahmen einer Ostschweizer Untersuchungskampagne (SG, SH, GR, TG) wurden zu Beginn des Jahres 2018 insgesamt 49 Fischereierzeugnisse von Zuchtfischen aus Aquakultur erhoben und im Kantonalen Labor St. Gallen auf Rückstände diverser Tierarzneimittel untersucht. Zusätzlich wurden die Proben auf biogene Amine als Indikator fortschreitenden Verderbs sowie auf Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber geprüft.

In der Vergangenheit gab es insbesondere bei Zuchtfischen aus dem asiatischen Raum Rückstände aus Tierarzneimittelanwendungen zu beklagen, die das erforderliche Mass überschritten oder auf in der Schweiz unerlaubten Wirkstoffen basierten. Höchstwertüberschreitungen an Schwermetallen werden zwar eher in Fischen aus Wildfang erwartet, dennoch müssen auch Fische aus Aquakultur die gesetzlichen Höchstgehalte einhalten.

Von den 49 im Detailhandel erhobenen Proben, davon fünf aus Graubünden, mussten zwei beanstandet werden (4 %): Bei einem vietnamesischen Wels wurde ein in der Schweiz nicht zugelassener Tierarzneiwirkstoff nachgewiesen (Ofloxacin), in einer anderen Probe zeigte ein hoher Gehalt an biogenem Amin (Cadaverin) ein Übermass an bakteriellem Eisweissabbau an, weswegen die Probe als verdorben beurteilt wurde.

Spuren von Quecksilber konnten in 38, Spuren von Blei in neun Proben nachgewiesen werden, jedoch ein Vielfaches unter dem jeweiligen gesetzlichen Höchstwert. 

Die Resultate sind erfreulich. Nichtsdestotrotz werden auch fernerhin Stichkontrollen nötig sein, um den Markt genau im Auge zu behalten.