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Nüsse, so genanntes Hartschalenobst, sind wegen einer möglichen Belastung mit Schimmelpilzgiften als Risikoprodukte bekannt. In Fortführung regelmässiger Produktkontrollen in der Ostschweiz wurden im Frühjahr 2016 durch das Kantonale Labor Zürich insgesamt 46 Nussprodukte hinsichtlich der Schimmelpilzgifte Aflatoxin B1, G1, B2 und G2 sowie Ochratoxin A untersucht.

Die Proben wurden in den Kantonen Zürich, Sankt Gallen, Thurgau, Schaffhausen und Graubünden erhoben. In 13 Proben (28 %) konnten Aflatoxine nachgewiesen und quantifiziert werden. Überaus stark belastet war eine Probe Erdmandelflocken. Erdmandeln sind botanisch gesehen keine Nüsse, sondern als Wurzelgemüse zu klassifizieren. Für Aflatoxine in Erdmandeln existieren weder in der Schweiz, noch in der EU Höchstwerte. Als Vergleich wurden die Grenzwerte von Erdnüssen und Mandeln herangezogen. Die Probe wurde aufgrund der hohen Konzentrationen an Aflatoxinen als verunreinigt und als möglicherweise für die menschliche Ernährung nicht mehr geeignet beurteilt und deswegen beanstandet. Es wurde verfügt, dass die Ware aus dem Verkehr zu nehmen ist. Zudem resultierte eine Meldung im europäischen Schnellwarnsystem RASFF. Bei keiner anderen Probe ergab sich aufgrund der Aflatoxin-Befunde ein Grund zur Beanstandung.

Zudem wurde in acht Proben (17 %) Ochratoxin A gefunden. Für dieses Schimmelpilzgift in Hartschalenobst gibt es keinen gesetzlichen Höchstwert. Aufgrund der tiefen Messwerte ergab sich indessen auch kein Handlungsbedarf. 

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