Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie – öffentliche Auflage als «E-Vernehmlassung» vom 12. April – Verlängerung Auflagefrist bis 30. September 2023
Das Kapitel 7.1 «Energie» des Kantonalen Richtplans wurde grundlegend überarbeitet. Der neue «Richtplan Energie» (KRIP-E) setzt die räumlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige und klimaangepasste Versorgung mit erneuerbarer und einheimischer Energie.
Der KRIP-E liegt
vom 12. April bis neu zum 30. September 2023 öffentlich auf. Weitere Informationen finden Sie
hier.
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«E-Vernehmlassung»