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Die Richtplananpassung bezweckt die Festsetzung des Objekts 29.WK.16 «Überleitung Lugnez».
Die Überleitung ermöglicht eine Mehrproduktion von durchschnittlich rund 80 GWh Strom pro Jahr.
Im Rahmen dieser objektspezifischen Richtplananpassung wurden die Interessen ermittelt, gegeneinander abgewogen und koordiniert. Die öffentliche Auflage der Richtplananpassung erfolgt abgestimmt mit jener des Konzessionsgenehmigungsverfahrens.
Mit der öffentliche Auflage wird die gemäss Art. 7 Abs. 2 KRVO (BR 801.110) erforderliche Mitwirkung für die Festsetzung des Vorhabens im kantonalen Richtplan gewährleistet.