Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Energie (KRIP-E, Kapitel 7.1), Überleitung Lugnez Öffentliche Auflage vom 22. Januar bis 20. Februar 2026
Die Richtplananpassung bezweckt die Festsetzung des Objekts 29.WK.16 «Überleitung Lugnez».
Die Überleitung ermöglicht eine Mehrproduktion von durchschnittlich rund 80 GWh Strom pro Jahr.
Im Rahmen dieser objektspezifischen Richtplananpassung wurden die Interessen ermittelt, gegeneinander abgewogen und koordiniert. Die
öffentliche Auflage der Richtplananpassung erfolgt abgestimmt mit jener des
Konzessionsgenehmigungsverfahrens.
Mit der öffentliche Auflage wird die gemäss Art. 7 Abs. 2 KRVO (BR 801.110) erforderliche Mitwirkung für die Festsetzung des Vorhabens im kantonalen Richtplan gewährleistet.