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Die Richtplananpassung bezweckt die Festsetzung des Objekts 27.WK.05 «Ausleitkraftwerk Pradapunt». Im Rahmen dieser objektspezifischen Richtplananpassung wurden die Interessen ermittelt, gegeneinander abgewogen und koordiniert. Mit der öffentlichen Auflage der Richtplananpassung wird die gemäss Art. 7 Abs. 2 KRVO (BR 801.110) erforderliche Mitwirkung für die Festsetzung des Vorhabens im kantonalen Richtplan gewährleistet.