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Der kantonale Richtplan Graubünden wird im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kap.5.2) in den Regionen Landquart und Plessur angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Regionen Landquart und Plessur sowie die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete. Im koordinierten Verfahren passen die beiden Regionen ihre regionalen Richtpläne Siedung ebenfalls an. Die Unterlagen sind hier abrufbar.