Wegleitung für Gemeinden zur elektronischen öffentlichen Auflage von Baugesuchen
Seit Oktober 2025 ist die Teilrevision der kantonalen Raumplanungsverordnung in Kraft. Neu können Baugesuche elektronisch öffentlich aufgelegt werden.
Die neue Wegleitung unterstützt die Gemeinden bei der korrekten Umsetzung der elektronischen öffentlichen Auflage und dient als Hilfsmittel für die Einführung als auch als übersichtliches Nachschlagewerk. Im Dokument finden Sie konkrete Hinweise zur Ausgestaltung des Verfahrens und über den Datenaustausch zwischen den kommunalen Bürgerplattformen und der kantonalen eBau-Plattform.
Wegleitung für Gemeinden zur elektronischen öffentlichen Auflage von Baugesuchen