Ziel der
kantonalen Beherbergungsförderung:
- Wettbewerbsfähiges Beherbergungsangebot sicherstellen;
- Touristische Entwicklung einer Region fördern.
An Investitionsvorhaben von Beherbergungsbetriebe können
gestützt auf die Richtlinie Kantonsdarlehen und -beiträge gewährt werden, wenn
- es sich um ein regionalwirtschaftlich bedeutsames oder innovatives Vorhaben handelt;
- damit eine Qualitätssteigerung des Angebots erreicht wird;
- ein angemessener Eigenkapitaleinsatz sichergestellt ist;
- eine marktübliche Grundfinanzierung vorliegt;
- das Vorhaben mindestens ein Investitionsvolumen von 0,5 Million Franken aufweist.
Interessierte melden sich für die Erstberatung bei der
Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH. Gesuche für kantonale Förderleistungen sind dem AWT vor Baubeginn
des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Stellungnahme der SGH
- Projektbeschrieb
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsvorschlag