Ziel der kantonalen Veranstaltungsförderung:
- Internationale Grossveranstaltungen ermöglichen;
- Internationale oder nationale Sportveranstaltungen ermöglichen;
- Neuen Sportveranstaltungen mit Zukunftspotenzial die Startphase erleichtern;
- Kulturveranstaltungen mit besonderer Ausstrahlung ermöglichen;
- Internationale und nationale Kongresse in Graubünden ermöglichen;
- Einmalige stattfindende, für Graubünden charakteristische Veranstaltungen oder nationale Feste ermöglichen.
An Veranstaltungen können gestützt auf die Richtlinie Kantonsbeiträge (Fix- und/oder Defizitbeiträge) gewährt werden, wenn diese
- die touristische Wertschöpfung erhöhen;
- von überregionaler Bedeutung sind;
- Entwicklungspotenzial aufweisen;
- mit der Destinationsstrategie übereinstimmen;
- die Marke graubünden in das Kommunikationskonzept des Veranstalters einbeziehen;
- die Eigenleistung des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind.
Gesuche um Beiträge an Veranstaltungen sind dem AWT spätestens vier Monate vor der Veranstaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen: