Navigation

Inhaltsbereich

Das kantonale Personenregister enthält die kommunalen Einwohnerregisterdaten, welche von den Gemeinden aktualisiert werden.

Die Regierung genehmigt gemäss Art. 23a Einwohnerregisterverordnung (ERV; BR 171.210) das Berechtigungskonzept für den Zugriff auf die Personendaten.

Das Berechtigungskonzept wurde mit dem Beschluss der Regierung vom 24. Oktober 2023 genehmigt.