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Wer Pflanzenschutzmittel für den gewerblichen Einsatz ausbringen möchte, benötigt wie bisher eine entsprechende Fachbewilligung.

Ab dem Jahr 2027 wird diese neue Bewilligung bereits beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln kontrolliert. Die bisherige Fachbewilligung als Bestandteil der landwirtschaftlichen Ausbildung wird neu persönlich im FaBe-Register erstellt und kann mithilfe einer App oder einem ausgedruckten QR-Code ausgewiesen werden.

Handeln Sie jetzt und schreiben Sie Ihre aktuelle Fachbewilligung bis und mit 30. Juni 2026 in die neue digitale Fachbewilligung um. Nur so können Sie auch im Jahr 2027 weiterhin Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz verwenden.

Die meisten Landwirte verfügen aufgrund ihres Lehrabschlusses schon heute über eine Fachbewilligung Pflanzenschutz. Durch die neue Gesetzeslage verliert die "alte" Fachbewilligung per Ende 2026 ihre Gültigkeit. Sie können diese nun aber in die neue Form der Fachbewilligung umtauschen. Die Gültigkeit der Bewilligung beginnt per 1.1.2027 und ist erstmals auf 3 oder 5 Jahre befristet. Sie verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn die obligatorischen Weiterbildungslektionen innerhalb der vorgegebenen Zeit absolviert wurden.

Nutzen Sie für die Umwandlung ihrer alten Fachbewilligung ins neue Format folgenden Link:

https://fabe-psm.identitas.ch/

 

Flyer Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel