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Für das Ausstellen von Sonderbewilligungen sind die kantonalen Zentralstellen für Pflanzenschutz oder von ihr bezeichnete FachberaterInnen zuständig. Sonderbewilligungen sind schriftlich vor der Behandlung einzuholen.

Im Kanton Graubünden ist die Zentralstelle für Pflanzenschutz am LBBZ Plantahof für die Ausstellung der Sonderbewilligungen zuständig.