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  • Kantonales Sozialamt Graubünden

    Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54Fax +41 81 257 26 48familie@soa.gr.ch

Dokumente

  • Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus (neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen

Bund

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861)

Kanton

Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.300)

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (BR 548.310)

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Inhaltsbereich

Finanzierung von Kindertagesstätten / Kinderkrippen

Im Kanton Graubünden finanzieren sich Kindertagesstätten bzw. Kinderkrippen über Elternbeiträge, Spenden und Beiträge des Kantons und der Gemeinden. Die Beiträge basieren auf einem von der Regierung des Kantons Graubünden festgelegten Normkostensatz pro Betreuungseinheit. Er ist für alle Einrichtungen gleich. Folgende Angebote erhalten Beiträge des Kantons und der Gemeinden.

  • Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter (z.B. Kindertagesstätten / Kinderkrippen, Tageselternvereine)
  • Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder während den Schulferien

Zurzeit unterstützen der Kanton und die Gemeinden neue Angebote während den ersten drei Jahren mit je 25 Prozent an den Normkosten und bestehende Angebote mit je 20 Prozent. Wichtigste Voraussetzungen für den Erhalt von Beiträgen sind:

  • Das Angebot muss auf gemeinnütziger Basis betrieben werden.
  • Das Angebot muss der Bedarfsplanung der Gemeinde entsprechen.
  • Es muss eine ausreichende und qualifizierte Betreuung in dafür geeigneten Räumlichkeiten sichergestellt werden.
  • Die Tarife müssen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten abgestuft werden.

 

Finanzhilfen des Bundes

Der Bund unterstützt Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).

Unterlagen

 

  • Gesuch um Beitragsanerkennung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Finanzierung: Nachträgliche Bedarfsmeldung (Kindertagesstätten / Tageselternvereine) (neues Fenster)
  • Verordnung zur ausserordentlichen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden infolge des Coronavirus (neues Fenster)

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