Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Vergünstigung familienergänzende KinderbetreuungGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 53 96quint@soa.gr.ch
Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861)
Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG)
Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV)
Pflegekindergesetz (BR 219.050)
Die Tageselternorganisationen vermitteln Tageseltern an Familien und begleiten die Betreuungsverhältnisse. Sie unterstützen Tageseltern und Familien beim Abschluss von Arbeits- und Betreuungsverträgen. Weiter rekrutieren sie neue Tageseltern und organisieren Grund- und Weiterbildungen. Für die Betreuung durch eine Tageselternorganisation angeschlossene Tagesfamilie werden Vergünstigungen gewährt.
Tageselternorganisationen sind bewilligungspflichtig. Das kantonale Sozialamt ist zuständig für die Erteilung der Bewilligung. Zudem übt es die Aufsicht aus. Ein Bewilligungsgesuch ist dem kantonalen Sozialamt schriftlich einzureichen. Tageselternorganisationen können über folgende Adresse Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen:
Kantonales Sozialamt Graubünden Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Grabenstrasse 8 7001 Chur Tel. +41 81 257 26 54 familie@soa.gr.ch
Zusätzlich zur Bewilligung benötigen Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden eine Anerkennung, damit den Familien, die ihr Angebot nutzen, Vergünstigungen für die Betreuungskosten gewährt werden können. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Anerkennung sind die Einhaltung der kantonalen Tarifvorgaben und das Entsprechen der Angebotsplanung. Weiter sind anerkannte Angebote konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt.
Vergünstigt wird die Betreuung durch zugelassene, ausserkantonale Kindertagesstätten und Tageselternorganisationen. Ein ausserkantonales Betreuungsangebot wird zugelassen, wenn es dem Kanton die für den Vollzug des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden notwendigen Informationen bereitstellt, das Angebot von der zuständigen Behörde des entsprechenden Kantons bewilligt, konfessionell neutral und nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist. Ausserkantonale Angebote können für die Zulassung über folgende Adresse Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen:
Kantonales Sozialamt Graubünden Vergünstigung familienergänzende Kinderbetreuung Grabenstrasse 8 7001 Chur Tel. +41 81 257 53 96 quint@soa.gr.ch
Im Kanton Graubünden finanzieren sich Tageselternorganisationen über Tarife der Erziehungsberechtigten sowie Spenden und Beiträge Dritter. Der Kanton gewährt den Erziehungsberechtigten Vergünstigungen für die Betreuungskosten. Die Vergünstigungen werden direkt den Betreuungsangeboten ausgerichtet und diese stellen den Familien den vollen Tarif abzüglich der individuellen Vergünstigung in Rechnung. Der Grosse Rat legt den Kredit zur Finanzierung der Vergünstigungen im Budget fest. Das Total der Vergünstigungen tragen je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden. Die Zuständigkeit der Gemeinden bestimmt sich über den Wohnsitz der betreuten Kinder. Für die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung werden Normkosten berechnet. Sie basieren auf den durchschnittlichen Kosten der anerkannten und wirtschaftlichen Angebote. Basis bilden die geprüften Kostenrechnungen der vorangehenden drei Jahre.
Weiter unterstützt der Bund Betreuungseinrichtungen beim Aufbau, bei grosser Erweiterung des Angebots und im Bereich der Koordination der Betreuung in Tagesfamilien mit Beiträgen. Nähere Informationen sind auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen ersichtlich.
Für die Gewährung der Vergünstigungen wurde die Software quint entwickelt. Alle Prozesse zwischen dem kantonalen Sozialamt und den Betreuungsangeboten werden über quint abgewickelt. Die Anmeldung der Kinder und der vereinbarten Betreuungsverhältnisse, die Meldung der effektiven Betreuungsstunden (Nutzungsdaten) sowie die Abrechnung der Vergünstigungen. Anerkannte Angebote erhalten Zugriff auf quint.