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Nothilfe für Kulturschaffende

Als Kulturschaffende, auf welche die ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor anwendbar sind, können Sie bis spätestens 20. September 2020 beim Verein Suisseculture sociale Nothilfen zur Deckung Ihrer unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. Die Nothilfe beträgt höchstens 196 Franken pro Tag und muss nicht zurückgezahlt werden. Informationen dazu und Formulare finden Sie hier: http://www.suisseculturesociale.ch/index.php?id=153

Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Sie können für Ihre Erwerbsausfälle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons eine Entschädigung beantragen: https://www.sva.gr.ch/  

 

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Kulturschaffende sollen für den finanziellen Schaden, der namentlich aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen entsteht, im Wohnkanton auf Gesuch eine Entschädigung erhalten können. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund trägt die Hälfte der Kosten, die der Kanton zuspricht. Zuständig für den Vollzug der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende ist die kantonale Kulturförderung.

Die Ausfallentschädigungen gemäss COVID-Verordnung Kultur sind subsidiär zu anderen Ansprüchen der Kulturschaffenden. Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige Deckung erfolgt (z. B. Privatversicherung und Sozialversicherungen). 

Die Ausfallentschädigung deckt Schäden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 entstanden sind. Es können auch Schäden für Veranstaltungen geltend gemacht werden, die zwischen dem 28. Februar 2020 und dem 20. September 2020 abgesagt oder verschoben wurden, aber vor dem 31. Oktober 2020 hätten stattfinden sollen.

Detaillierte Angaben können in der COVID-Verordnung Kultur und den entsprechenden Erläuterungen nachgelesen werden.

Diese Gesuche sind bis spätestens am 20. September 2020 per E-Mail (corona@afk.gr.ch) oder per Post (Kulturförderung Graubünden, Loëstrasse 26, 7000 Chur) einzureichen.

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