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Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden, dies gilt auch für Industrie- und Gewerbebetriebe. Im Bereich öffentlicher Kanalisationen ist das Abwasser der zentralen Abwasserreinigungsanlage zuzuführen. Wer Abwasser einleiten will, das den Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation nicht entspricht, muss es vorbehandeln.

Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass im Bereich der öffentlichen Kanalisationen verschmutztes Abwasser in diese eingeleitet wird. Das Einleiten von Industrie- und Gewerbeabwasser sowie anderem Abwasser (z.B. Kühlwasser, Wasser aus Schwimmbecken) in die Kanalisation bedarf einer Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU). Das Gesuch um Bewilligung zur Ableitung von Industrie- und Gewerbeabwasser ist bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet das Gesuch an das ANU weiter.

Das ANU prüft, ob die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt sind und ordnet, soweit erforderlich, eine Vorbehandlung oder die Beseitigung des Abwassers an. Das ANU stellt die Bewilligung der Gemeinde zur Weiterleitung an den Gesuchsteller zu.

Industrieabwasser umfasst Abwasser aus gewerblichen und industriellen Betrieben und damit vergleichbares Abwasser, wie solches aus Laboratorien und Spitälern. Die Einleitung von anderem nichthäuslichem Abwasser (z.B. Kühlwasser, Abwasser von Baustellen) bedarf ebenso einer Bewilligung des ANU (vgl. Art. 7 und Anhang 3.3. GSchV). Das ANU prüft, ob das Abwasser voraussichtlich die Anforderungen des Bundesrechts erfüllt, sodass es in die Kanalisation eingeleitet werden kann:

  • Entspricht das Abwasser den Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation nicht, ordnet das ANU eine Vorbehandlung an (z.B. bei mineralölhaltigem Abwasser aus Autoreparaturbetrieben, stark basischem Abwasser aus der Getränkeindustrie, lösungsmittelhaltigem Abwasser aus Malereien, amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen).
  • Ist das Abwasser für die Behandlung in einer zentralen Abwasserreinigungsanlage nicht geeignet, ordnet es eine andere Entsorgung an (z.B. bei Desinfektionsabwasser in grösseren Mengen, extrem kaltem Wasser in grösseren Mengen, Kontaktwasser aus Chemischreinigungen, welches chlorierte Kohlenwasserstoffe enthält).