Löschwasser-Rückhaltemassnahmen sind in jedem Betrieb sinnvoll, wo Flüssigkeiten oder Feststoffe verwendet oder gelagert werden, die direkt wassergefährdend sind oder im Brandfall wassergefährdend werden. Der Betrieb kann sich damit hohe Folgekosten ersparen (für Bodensanierung, Kanalisationsreinigung und –instandstellung, Schäden an der kommunalen Abwasserreinigungsanlage (ARA) u. a.), die unter Umständen nicht von den Versicherungen bezahlt werden.
Bei Neubauten können Löschwasser-Rückhaltemassnahmen beinahe ohne Mehrkosten realisiert werden. Auch bei bestehenden Bauten kann Löschwasser oft mit einfachen Mitteln zurückgehalten werden.