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Bau privater Abwasseranlagen

Private Abwasseranlagen, sind Anlagen welche von Privaten erstellt und betrieben werden, wie zum Beispiel Hausanschlussleitungen, Leitungen im Gebäude, Einzelkläranlagen, abflusslose Gruben usw.

Private Anlagen im Bereich der öffentlichen Kanalisation

Im Bereich öffentlicher Kanalisationen (Bauzonen und weitere Gebiete für die eine öffentliche Kanalisation erstellt wurde) muss das Schmutzwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Wo die privaten Anlagen enden und die öffentliche Kanalisation beginnt, wird im Baugesetz und Abwasserreglement der Gemeinde festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Liegenschaftsentwässerung.

Private Anlagen ausserhalb des Bereichs der öffentlichen Kanalisation

Sofern zweckmässig und zumutbar sind auch Gebäude ausserhalb der Bauzonen an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. Ausserhalb des Anschlussbereichs der öffentlichen Kanalisation ist das Abwasser entsprechend dem Stand der Technik zu beseitigen (Art. 13 Abs. 1 GSchG). Mehr Informationen finden Sie unter Abwasserentsorgung von Bauten ausserhalb der Bauzone.