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Bei Fragen im Zusammenhang mit nichtionisierender Strahlung (NIS) ist das ANU Ansprechpartner für die Gemeinden und für die Bevölkerung. Die Abteilung Luft, Lärm und Strahlung des ANU ist die kantonale Fachstelle für NIS bezogen auf folgende Anlagetypen:

  • Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung von elektrischer Energie
  • Transformatorenstationen
  • Unterwerke und Schaltanlagen
  • Eisenbahnen und Strassenbahnen
  • Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse
  • Sendeanlagen für Rundfunk und übrige Funkanwendungen
  • Radaranlagen

In diesem Zusammenhang kommen der Fachstelle folgende Aufgaben zu:

  • Unterstützung der Gemeinden im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für Sendeanlagen, insbesondere Prüfen von Baugesuchen.
  • Prüfen der NIS-Standortdatenblätter bei diversen Funkdiensten (Mobilfunk, Amateurfunk, Betriebsfunk, Rundfunk, Radar etc.).
  • Bei Bedarf Durchführen von Immissionsberechnungen.
  • Erstellen von Stellungnahmen und Beurteilungen.
  • Anordnen von Messungen und Beurteilen von Messberichten.
  • Durchführen von Bau- und Stichkontrollen bei neuen und bestehenden Sendeanlagen.
  • Überwachung der Betriebsdaten (Vergleich der bewilligten mit den effektiven Betriebsdaten).