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Viele Fliessgewässer sind durch Verbauungen, Kraftwerke, Kiesentnahmen, Geschiebesammler oder Querbauwerke beeinflusst. Seit dem 1. Januar 2011 resp. seit dem 1. Juni 2011 sind das neue Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) sowie die neue Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft. Ebenso wurde am 1. Juni 2011 die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) in Kraft gesetzt. Durch diese revidierte Gesetzgebung werden diverse Sanierungsmassnahmen an den Gewässern gefordert.

Der Kanton hat die Aufgabe, einerseits den Sanierungsbedarf bei Kraftwerkszentralen abzuklären und andererseits Massnahmen zur Beseitigung von Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk, des Geschiebehaushaltes und zur Wiederherstellung der freien Fischwanderung an Wasserkraftanlagen zu planen.

Beeinträchtigungen durch Schwall und Sunk

Mitte 2011 wurden verschiedene externe Büros mit den Untersuchungen und Abklärungen beauftragt, so dass Ende 2014 der Schlussbericht termingerecht abgegeben werden konnte. Der Bericht (siehe unter Dokumente) zeigt die durch Schwall und Sunk verursachten Defizite auf. Für die Defizitanalyse wurde nach der Wegleitung des Bundes (SanSS BAFU [3]) vorgegangen. Der Bericht enthält ebenfalls Einschätzungen, wie stark die Werte für Schwall und Sunk korrigiert werden müssten, um die Defizite zu beheben. Aufgrund dieser Werte sind die Massnahmenvorschläge grob bezüglich ihrer Wirksamkeit beurteilt worden. Der Bericht wird dem Kanton dazu dienen, die Verfügungen an die Inhaber von Wasserkraftwerken vorzubereiten, welche sanierungspflichtige Anlagen haben.

Dokumente der Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA)

Die Internationale Regierungskommission hat unter anderem folgende Publikationen herausgebracht:

  • Entwicklungskonzept Alpenrhein, Kurzbericht, 2005
  • Entwicklungskonzept Alpenrhein, Umfassender Bericht, 2005 (nur IRKA Intern)
  • Quantitative Analyse von Schwall/Sunk-Ganglinien für unterschiedliche Anforderungsprofile, Kurzbericht, 2012
  • Quantitative Analyse von Schwall/Sunk-Ganglinien für unterschiedliche Anforderungsprofile, Umfassender Bericht, 2012
  • Schwallreduktion bzw. Hochwasserspitzenminderung im Alpenrhein, Mögliche Massnahmen und deren Auswirkungen, 2004

Beeinträchtigungen des Geschiebehaushaltes

Das Amt für Natur und Umwelt beauftragte ein externes Büro die folgenden Punkte aufzuarbeiten:

  • Zusammentragen der Grundlagen,
  • Entwicklung einer Methodik für die Festlegung der Zielgewässer,
  • Festlegung der Zielgewässer in Abstimmung mit dem Amt für Jagd und Fischerei,
  • Entwicklung einer Methodik zur Beurteilung der Beeinträchtigung des Geschiebehaushaltes
  • Beurteilung, ob Anlagen den Geschiebehaushalt wesentlich beeinträchtigen und eine Sanierung verhältnismässig ist.

Der Schlussbericht (siehe unter Dokumente) wurde termingerecht Ende 2014 dem BAFU abgegeben und stellt die Grundlage für die Detailplanung dar. Die Inhaber der Anlagen sind bis 2030 verpflichtet, die Sanierungsmassnahmen zu konkretisieren, umzusetzen und ihren Erfolg zu kontrollieren.

Wiederherstellung der Fischgängigkeit

Aufgrund der revidierten Gewässer- und Fischereigesetzgebung verlangt der Bund von allen Kantonen eine Liste der kraftwerksbedingten Fischwanderhindernisse mit Angaben über deren voraussichtlichen Sanierungsbedarf und den möglichen Sanierungsmassnahmen. Federführung bei den Arbeiten und Untersuchungen hat das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF). Bereits in früheren Untersuchungen wurde eine Liste aller Hindernisse in Fischgewässern erstellt und den Sanierungsbedarf abgeklärt. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen wurde die Liste vervollständigt und die Sanierungspriorität für die einzelnen Hindernisse festgelegt.

Im Schlussbericht zur Wiederherstellung der Fischwanderung wird aufgezeigt, dass insgesamt 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer stehen. 65 dieser Hindernisse werden als sanierungsbedürftig eingestuft, wobei bei deren 10 der Auf- und/oder Abstieg hinsichtlich der Priorität der Umsetzung aus diversen Gründen zurückgestellt wird. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die notwendigen Sanierungen der kraftwerksbedingten Hindernisse bis 2030 umzusetzen. Der Kanton wird ab 2015 die Sanierungspflicht pro Anlage inkl. des erforderlichen Zeitplans für die Umsetzung verfügen sowie mögliche Massnahmen vorschlagen. Weitere Informationen können aus dem Schlussbericht entnommen werden, der unten bei den Dokumenten heruntergeladen werden kann.

Vorgehen im Kanton Graubünden: Arbeitsgruppe und Begleitkommission

Zur Sicherstellung eines koordinierten Vorgehens betreffend der Sanierungen zur Wiederherstellung der Fischwanderung, Geschiebehaushalt und Schall / Sund sowie der Planung von Revitalisierungen wurde eine kantonale Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Ämter: Amt für Jage und Fischerei, Amt für Energie und Verkehr, Amt für Wald und Naturgefahren, Amt für Landwirtschaft und dem Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau eingesetzt.

Da sowohl die Sanierungsplanungen als auch die Revitalisierungen seitens verschiedener Interessensgruppen sehr divergierende bis widersprüchliche Interessen bestehen, wurde eine externe Begleitkommission bestehend aus Vertretungen der Arbeitsgruppe, der Kraftwerke, der Landwirtschaft, des Fischereiverbandes und der Umweltorganisationen eingesetzt.

Für die Arbeitsgruppe und Begleitkommission besteht eine Webplattform, die nur für Mitglieder zugänglich ist (Webplattform Gewässerschutz).

Dokumente

KurzformTitelDatumTyp
20141231Schlussbericht Fischgängigkeit (43 MB)31.12.2014
20141231Schlussbericht Geschiebe (2 MB)31.12.2014
20141231Schlussbericht Revitalisierung (52 MB)31.12.2014
20141231Schlussbericht SchwallSunk Bildschirmversion (90 MB)31.12.2014
20141231Schlussbericht SchwallSunk Druckversion (90 MB)31.12.2014
20141231Schlussbericht_Geschiebe_Anhang.pdf31.12.2014
20141231_01Faktenblatt Alpenrhein (47 MB)31.12.2014
20141231_02Faktenblatt Vorderrhein (91 MB)31.12.2014
20141231_03Faktenblatt Hinterrhein (91 MB)31.12.2014
20141231_04Faktenblatt Landquart (57 MB)31.12.2014
20141231_05Faktenblatt Plessur (60 MB)31.12.2014
20141231_06Faktenblatt Rabiusa (62 MB)31.12.2014
20141231_07Faktenblatt Glenner und Valserrhein (37 MB)31.12.2014
20141231_08Faktenblatt Rein da Sumvitg (33 MB)31.12.2014
20141231_09Faktenblatt Rein da Medel (26 MB)31.12.2014
20141231_10Faktenblatt Albula (82 MB)31.12.2014
20141231_11Faktenblatt Landwasser (39 MB)31.12.2014
20141231_12Faktenblatt Julia (66 MB)31.12.2014
20141231_13Faktenblatt Ragn da Ferrera (67 MB)31.12.2014
20141231_14Faktenblatt Madrischer Rhein (39 MB)31.12.2014
20141231_15Faktenblatt Inn Unterengadin (101 MB)31.12.2014
20141231_16Faktenblatt Inn Oberengadin (62 MB)31.12.2014
20141231_17Faktenblatt Schergenbach (31 MB)31.12.2014
20141231_18Faktenblatt Spöl (37 MB)31.12.2014
20141231_19Faktenblatt Flaz (52 MB)31.12.2014
20141231_20Faktenblatt Poschiavino (57 MB)31.12.2014
20141231_21Faktenblatt Rom (35 MB)31.12.2014
20141231_22Faktenblatt Moesa Kopie (39 MB)31.12.2014
20141231_22Faktenblatt Moesa (114 MB)31.12.2014
20141231_23Faktenblatt Calancasca (69 MB)31.12.2014
20141231_24Faktenblatt Maira (74 MB)31.12.2014