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Die Gemeinden sind verpflichtet, die Bevölkerung (Haushalte und Betriebe) in jenen Umweltschutz-Bereichen zu informieren und beraten, die in die Gemeinde-Zuständigkeit fallen:

  • Entsorgung von Siedlungsabfällen
  • Entsorgung von Grünabfällen
  • Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe 
  • Sicherstellen der gesetzeskonformen Entsorgung von Bauabfällen im Rahmen des Baubewilligungs-Verfahrens
  • Benützung von gemeindeeigenen Deponien für unverschmutzten Aushub.

Die Gemeinden werden dabei vom Amt für Natur und Umwelt (ANU) unterstützt.

Informationsstelle oder Kontaktperson

Den Gemeinden wird empfohlen, entweder eine Informationsstelle für Umweltschutz- und Abfallfragen einzurichten oder eine Kontaktperson mit entsprechenden Kenntnissen zu bezeichnen (z.B. Vorstandsmitglied, Gemeindeschreiber, Werkmeister, Kompostberaterin, von der Gemeinde beauftragte Privatperson).

Diese Person kann sich (wie auch die Gemeindebehörde) bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit vom ANU beraten und informieren lassen.

Regelmässig erscheinendes Merkblatt

Im weiteren empfiehlt es sich, der Bevölkerung ein mal pro Jahr ein Merkblatt oder eine Broschüre zum Thema «Abfallentsorgung in der Gemeinde» abzugeben. Diese Publikation soll wichtige Fragen beantworten wie:

  • Wann werden in welchem Quartier Kehricht- und Separat-Sammlungen durchgeführt?
  • Wo sind Sammelstellen, wann sind sie geöffnet?
 
Welche Entsorgungs-Möglichkeiten gibt es für die verschiedenen Abfälle?
  • Wie hoch sind die Gebühren?
  • Wo kann man Säcke oder Marken beziehen?