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Baustelle

Bei baulichen Eingriffen beginnt der Bodenschutz schon mit der Planung. Ein sorgfältiges Arbeiten auf der Baustelle und eine abgestimmte Folgebewirtschaftung sind Voraussetzung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Bauliche Eingriffe bodenschonend ausführen

Bei baulichen Eingriffen werden oft grosse Mengen Boden ausgehoben, zwischengelagert und wieder eingebaut. Weitere Flächen werden zum Teil vorübergehend als Installationsplatz, Baupiste oder Depotfläche beansprucht. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Boden von der Planung des Bauwerkes bis zur Abnahme der beanspruchten Flächen ist unabdingbar um Bodenschäden zu vermeiden. Bodenschutz lohnt sich ist eine Aktion der Bodenschutzfachstellen der Kantone und des Bundes, die aufzeigt, wie der Boden beim Bauen gezielt geschützt werden kann.

Fachgerechter Umgang mit dem Boden

Bodenverdichtungen lassen sich durch folgende Massnahmen vermeiden:

  • Einsatz von möglichst leichten Maschinen 
  • Fläche des Eingriffs so klein wie möglich halten 
  • Arbeiten, bei denen Böden befahren werden müssen, bei trockenem Wetter ausführen (bei grossen Projekten müssen Tensiometer zur Messung der zulässigen Bodenfeuchte eingesetzt werden)
  • Boden generell nicht abtragen
  • Abhumusieren nur dort, wo ein Eingriff stattfindet (z.B. Leitungsbau)
  • Fachgerechte Lagerung von Ober- und Unterboden
  • Trocken schütten, nicht befahren, immer begrünen
  • Fachgerechte Wiederherstellung
 

Erosion lässt sich durch folgende Massnahmen verhindern:

  • keine Bauvorhaben in erosionsgefährdeten Gebieten
  • geschlossene Pflanzendecke erhalten
  • Fläche des Eingriffs klein halten
 

Mit Schadstoffen belasteter Boden darf nicht unkontrolliert verschoben werden. Dies lässt sich durch folgende Massnahmen vermeiden:

  • Bei Verdacht auf Bodenbelastung ist der Schadstoffgehalt zu ermitteln (spätestens vor Beginn der Bauarbeiten).
  • Belastetes Bodenmaterial muss behandelt oder auf einer bewilligten Deponie abgelagert werden. Schwach belastetes Material kann evtl. an Ort und Stelle wieder verwendet werden.
  • Sauberer Bodenaushub muss an Ort und Stelle oder anderswo zur Rekultivierung verwertet werden. Deshalb muss der Boden fachgerecht abhumusiert sowie Ober- und Unterboden fachgerecht gelagert werden. Ist eine Verwertung nicht möglich, gilt das Material als Abfall. Es muss auf einer bewilligten Inertstoff-, resp. Reaktordeponie abgelagert werden.

Die "Wegleitung Bodenaushub" des Bundes zeigt, wie ausgehobener Boden beurteilt und verwertet werden kann und wann er als Abfall abgelagert werden muss.

Bodenkundliche Baubegleitung

Bei grösseren Bauvorhaben gewährleistet die Begleitung der Erdarbeiten durch anerkannte bodenkundlichen Baubegleiter und Baubegleiterinnen eine Minimierung von Bodenschäden. Das Amt für Natur und Umwelt stellt für Bauherrschaften ein Musterpflichtenheft für die bodenkundliche Baubegleitung zur Verfügung, in dem die Aufgaben der Baubegleitung umschrieben sind. Eine aktuelle Liste der anerkannten Bodenkundlichen Baubegleiter/-innen kann auf der Webseite der Bodenkundlichen Gesellschaft (BGS) eingesehen werden.