Navigation

Inhaltsbereich

Austritt von schädlicher Flüssigkeit aus einem Lastwagen

Was sind Störfälle?

Störfälle sind ausserordentliche Ereignisse, bei denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen aus einem Betrieb, einem Transportmittel oder einer Rohrleitung in die Umwelt austreten und Menschen und Umwelt gefährden.

Was ist Störfallvorsorge?

Unter Störfallvorsorge versteht man Massnahmen zur Verhinderung von Störfällen.

Die Störfallverordnung

Die Störfallverordnung (StFV) regelt die Sicherheitsmassnahmen und den Umgang mit gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen. Sie bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle, die beim Betrieb von Anlagen entstehen können.

Unter Anlagen versteht man

  • Betriebe, in denen erhebliche chemische oder biologische Gefahrenpotenziale vorhanden sind
  • Verkehrswege, auf denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen transportiert werden. 
 

Die Störfallverordnung gilt unter anderem für Betriebe

  • in denen bestimmte Mengen an Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen überschritten werden
  • in denen mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden.

In Graubünden sind rund 50 Betriebe der Störfallverordnung unterstellt. Sie werden durch das ANU regelmässig überprüft.

Schwerpunkte der Verordnung sind:

a) Erfassen der Risiken, die beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Sonderabfällen, mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie beim Transport gefährlicher Güter bestehen.
b) Die Inhaber von Betrieben oder Verkehrswegen treffen eigenverantwortlich geeignete Massnahmen, um das Risiko zu vermindern. Zum Beispiel Massnahmen
- mit denen sie das Gefahrenpotential reduzieren
- mit denen sie Störfälle verhindern
- mit denen sie die Einwirkung von Störfällen begrenzen.
c) Die Inhaber bewältigen die Störfälle. Sie handeln bei Ereignissen unverzüglich, melden sie den Behörden und halten die Lehren und Konsequenzen aus den Ereignissen schriftlich fest.
d) Die Behörden kontrollieren die Eigenverantwortung der Inhaber. Das diesbezügliche Kontroll- und Beurteilungsverfahren ist in der Störfallverordnung vorgegeben.
e) Die Bevölkerung wird informiert, damit sie der Risiken bewusst wird und sie besser versteht.

Der Bau von Betrieben, die der Störfallverordnung unterstehen

Untersteht ein Betrieb der Störfallverordnung, muss der Betreiber dem ANU einen Kurzbericht einreichen, in dem das Risiko beschrieben wird. Untersteht eine UVP-pflichtige Anlage der Störfallverordnung, ist der Kurzbericht Bestandteil des Umweltverträglichkeitsberichts. Das ANU beurteilt den Bericht und macht allenfalls Auflagen.

Risikokataster gemäss Störfallverordnung

Risikokataster