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Der Fluglärm gehört im Kanton Graubünden nicht zu den wichtigsten Lärmarten. Im Kanton Graubünden besteht mit dem Flughafen Samaden lediglich ein Regionalflugplatz mit regelmässigem Flugbetrieb. Mit dem ehemaligen Militärflugplatz San Vittore sowie verschiedenen Helikopterlandeplätzen bestehen weitere aviatische Einrichtungen, die zu lokalen Lärmimmissionen führen.

Zuständigkeit

Für den Vollzug der Vorschriften über Emissionsbegrenzungen und Sanierungen sowie über die Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen durch zivile Flughäfen, Flugplätze und Flugfelder ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt zuständig. Für den Vollzug der Lärmschutzvorschriften auf Militärflugplätzen ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuständig.

Beurteilung von Fluglärm

Wegen der weiträumigen Einwirkung werden Fluglärmimmissionen grundsätzlich durch Berechnungen ermittelt (Art. 38 Abs. 2 LSV). Der Lärm ziviler Flugplätze wird nach Anhang 5 LSV beurteilt. Als zivile Flugplätze gelten die drei Landesflughäfen Basel, Genf und Zürich, die übrigen konzessionierten Flugplätze und die Flugfelder. Bei der Beurteilung der Lärmbelastung ziviler Flugplätze wird unterschieden zwischen dem Lärm durch den Betrieb von Kleinluftfahrzeugen und von Grossflugzeugen. Als Grossflugzeuge gelten Luftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht von mehr als 8618 kg. Auf zivilen Helikopterflugplätzen gelten zusätzliche Belastungsgrenzwerte für den mittleren Maximalpegel Lmax.

Der Lärm von Militärflugplätzen wird nach Anhang 8 LSV ermittelt und beurteilt Für den Lärm von Militärflugplätzen gelten separate Belastungsgrenzwerte.