Sanierungspflichtige alte Holzfeuerungsanlagen in moderne effiziente und emissionsarme Wärmeerzeuger umbauen:
Sanierungen bei Holzfeuerungen = eine Chance für die CO2 neutrale einheimische Holzenergie!
Holzfeuerungsanlagen ab 70 kW sind mit wirksamen Feinstaubabscheidern auszurüsten. Das ANU zielt darauf ab, dass der zukünftige Anlagepark im Kanton Graubünden aus emissionsarmen und effizienten Wärmeerzeugern bestehen wird. (Stand-der-Technik-Papier für messpflichtige Holzfeuerungen)
Holzfeuerungen über 70 kW gelten nach kantonaler Umweltschutzverordnung als Anlagen mit erheblichen Emissionen und sind periodisch messpflichtig. Die Emissionsmessungen werden durch das ANU organisiert.
Vor der Erstellung neuer messpflichtigen Holzfeuerungen ist dem ANU das Formular „Emissionserklärung für Feuerungen“ einzureichen. Die Einhaltung der vorsorglichen LRV-Emissionsgrenzwerte für messpflichtige Holzfeuerungen bedingt eine seriöse Planung, Bauausführung und korrekte Betriebsweise. Das Merkblatt Stand-der-Technik-Papier über lufthygienische Anforderungen für messpflichtige Holzfeuerungen soll eine Unterstützung für Anlagenhersteller, Planer und Anlagenbetreiber sein, damit die neue Generation dieser Holzfeuerungen mit geringen Emissionen betrieben und die vorsorglichen Emissionsgrenzwerte problemlos eingehalten werden.