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Manuell beschickte Holzfeuerungen, insbesondere nicht korrekt bediente und überalterte Wohnraumfeuerungen, haben der Holzenergie ein schlechtes Image bezüglich gesundheitsschädigenden Luftschadstoffen zugefügt.

In kleinen Wohnraumfeuerungen bis 70 kW darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden. Diese Feuerungen sind grundsätzlich nicht periodisch messpflichtig, werden jedoch durch den Kaminfeger visuell kontrolliert:

  • Feuerraum und Asche auf Ablagerungen und Rückstände verbotener Brennstoffe;
  • Holzlager auf ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Brennholz, sowie die lufthygienische Funktionstüchtigkeit der Feuerungsanlage.

Der Kaminfeger gibt auch wichtige Hinweise zur korrekten und somit schadstoffmindernden Bedienungsweise.