Biodiversität auf Stufe Kanton
Auf Stufe Kanton laufen die Bestrebungen zur Erhaltung der einheimischen Biodiversität in verschiedene Richtungen: Nebst den mittlerweile über 100 Artenschutzprogrammen im Kanton Graubünden, den über 2000 Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten und zahlreichen Aufwertungsprojekten spielen Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen, die im Zusammenhang mit Bauaktivitäten stehen, eine wichtige Rolle.
Mit den nun verfügbaren aktualisierten Datengrundlagen von Bund und Kanton im Bereich Biotopschutz und den verfügbaren Daten zu Artenvorkommen ist die Berücksichtigung von Naturschutzanliegen in einem frühen Projektstadium viel besser möglich. Die Folge sind, aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes, bereits weitgehend optimierte Projekte mit minimierten Eingriffen in NHG-Schutzobjekte. Zudem lassen sich die Projektauswirkungen auf die Natur in vielen Fällen durch eine sorgfältige Wiederherstellung nochmals deutlich reduzieren, was sich letztlich auch positiv auf die Höhe der NHG-Ersatzpflicht auswirkt: Auf Bündner Baustellen ist die Wiederverwendung der vor Ort gewonnen Rasenziegel oder Schnittgutübertragung aus geeigneten Spenderflächen mittlerweile Stand der Technik.
Mit diesen Begrünungsverfahren kann im Idealfall, namentlich beim Leitungsbau und Bau von Böschungen, eine (fast) vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erzielt werden. Sofern es die Standortbedingungen und die Bauabläufe zulassen, werden Rasenziegel sogar zunehmend im Direktumlagerungsverfahren versetzt. In speziellen Fällen gelangt auch regionales oder sogar lokales autochthones Saatgut zur Anwendung. Einsaaten mit Standardmischungen können dort eine adäquate Lösung darstellen, wo keine besonderen ökologischen Anforderungen bestehen und/oder zur Begrünung von Fruchtfolgeflächen.
In der kommenden Programmperiode (2020–2024) ist vorgesehen, dass die Kantone ein Gesamtkonzept zur Arten- und Lebensraumförderung und zur Vernetzungsplanung erstellen, welches ab 2025 eine zwingende Grundlage für Bundesbeiträge im Bereich Naturschutz bilden wird. Parallel dazu entwickelt das ANU ein Konzept zur Wirkungskontrolle der Biotop- und Artenfördermassnahmen im Kanton Graubünden, welches ab 2020 operativ sein wird. Erste Pilotprojekte im Rahmen der Wirkungskontrollen zum Biotop- und Artenschutz werden bereits im 2019 gestartet.